Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Lina M. Bröking

Zumsandestr. 40

48145 Münster

Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Lina M. Bröking

Therapieangebot

  • Depressionen
  • Anpassungsstörungen
  • AD(H)S
  • Bindungsstörungen
  • Posttraumatische Belastungsstörungen
  • Angststörungen
  • Somatoforme Störungen
  • Trennungsangst
  • Tic-Störungen
  • Nichtorganische Schlafstörungen
  • Zwangsstörungen
  • Essstörungen
  • Elektiver Mutismus
  • Ausscheidungsstörungen
  • Störungen des Sozialverhaltens

Zusätzliches Angebot: Diagnostik

Der einladende Praxis-Raum.
Foto von Lina M. Bröking
Spielzeug

Ablauf einer Therapie

Erstgespräch

Vereinbaren Sie mit mir ein Erstgespräch, telefonisch (0251 36170) oder per E-Mail.

Sie können mir auch eine Rückrufbitte auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.

Das Erstgespräch dient zunächst einem unverbindlichen Kennenlernen.

Lina M. Bröking in der Praxis

Probatorik

Die sogenannte Probatorik (diagnostische Kennlernphase) umfasst 6 Sitzungen und dient zunächst dazu, die Symptomatik zu erheben und einzuordnen. Sofern eine ambulante Psychotherapie indiziert ist, kann gemeinsam ein Antrag auf ambulante Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt werden.

Eine Kurzzeittherapie  umfasst 12 Therapiesitzungen + 3 Sitzungen für Bezugspersonen. Eine Langzeittherapie  umfasst 60 Therapiesitzungen + 15 Sitzungen für Bezugspersonen.

Therapie

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene kommen in der Regel einmal wöchentlich zu einer Therapiesitzung, die jeweils 50 Minuten umfasst.

Je nach Alter und Problematik werden Bezugspersonen regelmäßig in die therapeutische Behandlung miteinbezogen.

Abschluss

Wenn die individuell vereinbarten Therapieziele erreicht wurden und eine deutliche Entlastung eingetreten ist, kann die Therapie abgeschlossen werden.

Kosten

Gesetzlich versicherte Personen:

Nach Antragstellung und Bewilligung übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung.


Privatversicherte und beihilfeberechtigte Personen:

Kostenübernahme gemäß GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) in Absprache mit der privaten Krankenkasse. Diese stellt auch die Antragsunterlagen bereit. Die Anforderungen für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung können dabei variieren.


Selbstzahlende Personen:

Die ambulante psychotherapeutische Behandlung kann auch selbst finanziert werden.


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